24.12.2012 |
Unterhaltsleitlinien angepasst |
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben zum 1. Januar 2013 nach einer bundeseinheitlichen Abstimmung die Unterhaltsleitlinien angepasst. |
Die wichtigste Änderung betrifft die Höhe der Selbstbehaltssätze von Unterhaltspflichtigen. So beträgt beispielsweise der Selbstbehalt bei Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, nun 1.000 EUR (statt bisher 950 EUR) für Erwerbstätige und 800 EUR (statt bisher 770 EUR) für Nichterwerbstätige. Auch die übrigen Selbstbehaltssätze für Ehegatten und anderen Verwandten gegenüber Unterhaltspflichtige wurden im Wesentlichen angehoben. |
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